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Campingordnung
CAMPING PINETA, A CASAL BORSETTI
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Interne Platzordnung, Camping Pineta, Campingplatz direkt am Meer, nur wenige Kilometer von Ravenna entfernt. Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an!

INTERNE PLATZORDNUNG CAMPING CASAL BORSETTI | CAMPING PINETA

ART. 1: Die Camper sind verpflichtet, diese Platzordnung, die Preisliste und die Buchungsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen. Mit dem Betreten des Campingplatzes werden diese Bedingungen vorbehaltlos akzeptiert. Der Gast ist verpflichtet, der Direktion Personen zu melden, die sich nicht an diese Regeln halten.

 

ART. 2: ANKUNFT

  1. Der Zutritt zum Campingplatz bedarf der Zustimmung der Direktion.
  2. Alle Gäste müssen ihre Ausweispapiere zur gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung vorlegen. Die Nichtbeachtung dieser Normen stellt einen Verstoß gegen das Strafgesetzbuch dar.
  3. Bei der Registrierung erhalten die Gäste einen „Camping-Pass“ oder ein „Armband“. Diese müssen während des gesamten Aufenthalts mitgeführt und dem Personal auf Verlangen vorgezeigt werden.
  4. Die Bezahlung gemäß Preisliste oder Buchungsbestätigung muss im Voraus erfolgen.

 

ART. 3: ABREISE

  1. Alle Gäste müssen den „Camping-Pass“ oder das „Armband“ beim Check-out an der Rezeption zurückgeben.
  2. Gäste von Mietunterkünften müssen die Schlüssel an der Rezeption abgeben.

 

ART. 4: DIENSTLEISTUNGEN

  1. Die Nutzung der Einrichtungen wie Schwimmbäder, Spielhalle, Tennisplätze, Boccia, Fußball, Basketball und aller anderen Anlagen innerhalb des Feriendorfes ist den Inhabern eines Camping-Passes vorbehalten.
  2. Für die Nutzung aller Dienstleistungen müssen die Öffnungszeiten sowie die jeweiligen, an den Eingängen ausgehängten Regeln und Vorschriften beachtet werden.

 

ART. 5: ÖFFNUNGSZEITEN UND RUHEZEITEN

  1. Kassenstunden: Täglich von 08:30 bis 12:30 Uhr und von 15:00 bis 19:00 Uhr.
  2. Bürozeiten: Täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr.
  3. Ruhezeiten: Von 13:30 bis 15:00 Uhr und von 23:30 bis 07:30 Uhr.

 

ART. 6: RUHEZEITEN

Während dieser Zeiten sind alle Geräusche verboten, die die Ruhe der Camper stören könnten, wie z. B. der Auf- und Abbau von Zelten oder das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen. Es ist daher untersagt: Radios oder ähnliche Geräte zu benutzen, lärmende Versammlungen oder Treffen in den Gemeinschaftsbereichen abzuhalten sowie Geschirr in den Sanitäranlagen zu spülen. An Abenden mit Animationsprogramm behält sich die Direktion das Recht vor, den Beginn der Nachtruhe über 23:30 Uhr hinaus zu verschieben.

 

ART. 7: AUFBEWAHRUNG VON WERTSACHEN

Die Direktion haftet nicht für:

  1. den eventuellen Diebstahl von Kostbarkeiten und Wertgegenständen, die nicht zur Verwahrung anvertraut wurden;
  2. den eventuellen Diebstahl von Gegenständen, der durch mangelnde Vorsicht seitens des Gastes ermöglicht wurde;
  3. Gegenstände, die in den Bungalows oder auf den Stellplätzen vergessen wurden.

Auf dem Campinggelände gefundene Gegenstände müssen an der Rezeption abgegeben werden.

 

ART. 8: CAMPINGPAY

  1. Für Zahlungen an allen Verkaufsstellen des Campingplatzes ist die Verwendung der CAMPINGPAY-Karte obligatorisch, die beim Check-in ausgehändigt wird. Das auf die CAMPINGPAY geladene Bargeld kann zu den Kassenöffnungszeiten der Rezeption wieder ausgezahlt werden. Bei Diebstahl oder Verlust wird die Karte gesperrt.
  2. In diesem Fall kann ein Ersatz oder die Rückerstattung des Restguthabens beantragt werden. Das Guthaben wird in jedem Fall beim Check-out zurückerstattet. Die Karte ist kostenlos, es wird lediglich eine Kaution von 5,00 € erhoben.

 

ART. 9: BESUCHER

  1. Die Direktion behält sich das Recht vor, den Zutritt für Besucher und Tagesgäste zu gestatten.
  2. Die Gäste sind verpflichtet, der Direktion die Ankunft von Besuchern vor deren Betreten des Geländes zu melden.
  3. Besucher müssen eine Tagesgebühr entrichten und einen Ausweis hinterlegen, der beim Verlassen des Platzes zurückgegeben wird.
  4. Nach 21:00 Uhr sind keine Besucher mehr zugelassen. Der Zutritt zum Feriendorf ist ab diesem Zeitpunkt nur noch Restaurantgästen gestattet.
  5. Der Inhaber der Reservierung ist für das Verhalten seiner Gäste auf dem Campingplatz verantwortlich.

 

ART. 10: MINDERJÄHRIGE

  1. Minderjährige sind auf dem Campingplatz nur in Begleitung ihrer Eltern zugelassen.
  2. Minderjährige im Alter von 16 bis 17 Jahren können auch ohne Begleitung der Eltern aufgenommen werden, sofern eine entsprechende Haftungsausschlusserklärung (Haftungsfreistellung) vorgelegt wird.
  3. Kinder unter 8 Jahren müssen bei der Nutzung der verschiedenen Einrichtungen und Dienstleistungen stets begleitet werden.

 

ART. 11: FAHRZEUGVERKEHR (AUTOS UND MOTORRÄDER) AUF DEM CAMPINGPLATZ

  1. Die Einfahrt von Autos in den Campingplatz ist erst nach Registrierung des Kennzeichens an der Rezeption gestattet.
  2. Es ist nur ein Auto (Kennzeichen) pro Unterkunft oder Stellplatz erlaubt.
  3. Die Autos müssen innerhalb des Stellplatzes oder in unmittelbarer Nähe der Unterkunft geparkt werden.
  4. Ein zweites Auto darf den Campingplatz nur nach vorheriger Genehmigung der Direktion und gegen Zahlung der entsprechenden Gebühr befahren.
  5. Fahrzeuge, die an nicht autorisierten Stellen geparkt werden, müssen die in der Preisliste aufgeführte Gebühr entrichten.
  6. Falls ein Abschleppen erforderlich wird, gehen die daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Fahrzeughalters.
  7. Fahrzeuge dürfen während der erlaubten Zeiten nur zum Ein- und Ausfahren bewegt werden und müssen mit äußerster Vorsicht benutzt werden.
  8. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km/h.
  9. Mofas müssen auf dem Gelände geschoben werden.
  10. Motorräder: Das Fahren mit Motorrädern innerhalb des Feriendorfes ist untersagt; sie müssen auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz am Eingang abgestellt werden.

 

ART. 12: HAUSTIERE, HUNDE UND KATZEN

  1. Innerhalb des Campingplatzes sind nur Haustiere (Hunde und Katzen) gegen Vorlage des Impfpasses und/oder des Mikrochip-Nachweises gestattet.
  2. Die Aufnahme von Haustieren unterliegt der Einhaltung der Hygiene- und Zusammenlebensregeln sowie der Zustimmung der Direktion.
  3. Tiere dürfen keinesfalls frei herumlaufen; sie müssen stets an der Leine geführt werden.  Hunde mittlerer und großer Größe müssen einen Maulkorb tragen. Eventuelle Exkremente müssen sofort entfernt werden. Campinggäste sind verpflichtet, die Anwesenheit eines Haustieres bereits bei der Buchung sowie bei der Ankunft an der Rezeption zu melden.
  4. Die Nichtbeachtung dieser einfachen Regeln wird mit einem Bußgeld von 50 € bis 250 € geahndet und kann bis zum Platzverweis führen.
  5. Die Besitzer haftet allein für alle Schäden an Personen oder Sachen, die durch ihre Tiere verursacht werden.
  6. Die Nichteinhaltung dieser Normen führt zum Ausschluss der gesamten Reisegruppe vom Campingplatz, wobei der gesamte gebuchte Zeitraum zu bezahlen ist.

 

ART. 13: POST UND KORRESPONDENZ

  1. Postsendungen werden nur angenommen, wenn sie vorab per E-Mail oder WhatsApp angekündigt wurden. In keinem Fall werden Pakete per Nachnahme (Bezahlung bei Lieferung) akzeptiert.
  2. Die Post muss persönlich vom Empfänger an der Rezeption abgeholt werden.
  3. Sollte die Korrespondenz nicht innerhalb von 7 Tagen abgeholt werden, wird sie an den Absender zurückgeschickt.

 

ART. 14: HAFTUNG

Die Direktion übernimmt keine Haftung für:

  1. den eventuellen Diebstahl von Kostbarkeiten und Wertgegenständen, die nicht zur Verwahrung anvertraut wurden;
  2. den eventuellen Diebstahl von Gegenständen, der durch mangelnde Vorsicht seitens des Gastes ermöglicht wurde;
  3. Schäden, die durch andere Gäste, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Insekten, Krankheiten und Epidemien (auch Pflanzenkrankheiten) oder durch andere Ursachen verursacht werden, die nicht auf Fahrlässigkeit des Campingplatzpersonals zurückzuführen sind.

 

ART. 15: ABFALLENTSORGUNG

  1. Die Gäste sind verpflichtet, ihren Abfall in den dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen. Innerhalb des Campingplatzes ist die Mülltrennung (getrennte Abfallsammlung) obligatorisch.
  2. Die entsprechenden Container befinden sich in der Nähe der zentralen Sanitäranlagen sowie beim Bar/Restaurant-Bereich. Kühlschränke,
  3. Elektroaltgeräte (WEEE) und Sperrmüll müssen zum Recyclinghof in Marina Romea gebracht werden. Hierfür ist ein entsprechender Pass an der Rezeption abzuholen.

 

ART. 16: CAMPING (STELLPLÄTZE)

  1. Die Stellplätze werden immer von der Direktion zugewiesen.
  2. Das Aufstellen des Wohnwagens oder das Errichten des Zeltes muss stets gemäß den Anweisungen der Direktion erfolgen.
  3. Zelte oder Wohnwagen müssen so positioniert werden, dass sie den normalen internen Verkehrsfluss nicht behindern.
  4. Für den Anschluss an die Stromsäulen auf dem Gelände ist es obligatorisch, dass die Anlage, die Kabel und die Stecker der CEE-Norm entsprechen. Die Stromabgabe (220 Volt) ist auf 4 oder 6 Ampere begrenzt. Die Stromsäule ist mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter/Salvavita) ausgestattet. Sollte die Stromversorgung unterbrochen werden, muss die Rezeption benachrichtigt werden.

 

ART. 17: ES IST STRENGSTENS VERBOTEN

  1. das Ausheben von Gräben und Kanälen um Zelte und auf den Stellplätzen;
  2. Abfälle auf den Stellplätzen zu hinterlassen;
  3. Flüssigkeiten jeglicher Art (außer Wasser) auf den Boden zu gießen;
  4. offenes Feuer im Freien zu entzünden;
  5. Fahrzeuge außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche zu waschen;
  6. Planen oder Vorzelte mit Seilen oder anderem Material an den Bäumen zu befestigen;
  7. den Zustand des Bodens zu verändern;
  8. den Stellplatz mit nicht von der Direktion genehmigten Zäunen einzuzäunen oder Gegenstände zu installieren, die eine potenzielle Gefahr darstellen oder den freien Durchgang behindern könnten (insbesondere im Notfall);
  9. mehr als eine Steckdose pro Stellplatz zu nutzen. Bei Nichtbeachtung kann die Direktion Maßnahmen wie den Platzverweis oder einen Aufpreis auf den Tagessatz ergreifen;
  10. mehr als eine Gasflasche pro Stellplatz zu lagern;
  11. Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen;
  12. das Grillen mit Holzkohle, außer in den speziell dafür ausgewiesenen Bereichen;
  13. die Nutzung von Gasgrills ist gestattet, sofern dies keine Störung oder Gefahr darstellt;
  14. das Waschen von Autos oder anderen Fahrzeugen auf dem Campinggelände;
  15. Wasser zu verschwenden oder missbräuchlich zu verwenden;
  16. Flüssigkeiten jeglicher Art (Öle, Salzwasser usw.) auf den Boden oder in die Abflussbecken zu gießen.

 

ART. 18: PLATZVERWEIS (AUSWEISUNG)

Die Direktion behält sich das Recht vor, Personen des Platzes zu verweisen, die nach ihrem unanfechtbaren Urteil gegen die Platzordnung verstoßen, die Harmonie und den Geist der Anlage stören oder das friedliche Zusammenleben sowie die Interessen des Beherbergungsbetriebs schädigen.

 

ART. 19: RECHTSFOLGEN BEI NICHTBEACHTUNG

Die Nichtbeachtung der internen Platzordnung berechtigt die Direktion, den Inhaber der Reservierung sowie alle zu seiner Gruppe gehörenden Personen des Geländes zu verweisen. Dies beinhaltet die Räumung des Stellplatzes von allen im Eigentum des Inhabers befindlichen Gütern, unter Ausschluss jeglicher Haftung für Schäden, die aus der eventuellen zwangsweisen Entfernung dieser Güter entstehen könnten.

Die Direktion kann zudem ihr Zurückbehaltungsrecht ausüben und ohne vorherige Inverzugsetzung die Zahlung des gesamten vereinbarten Entgelts fordern, einschließlich aller noch ausstehenden Beträge. Der Inhaber verzichtet auf jegliche rechtliche Schritte gegen den Beherbergungsbetrieb „Campeggio“ zur Geltendmachung von Schäden, die infolge der oben genannten Maßnahmen entstehen könnten, und verpflichtet sich, der Direktion alle Kosten zu erstatten, die für die Entfernung sowie die eventuelle Verwahrung und Lagerung der betreffenden Güter anfallen.

 

 

WIR ERINNERN SIE DARAN:

Verspätete Ankunft und vorzeitige Abreise: Diese verpflichten in jedem Fall zur Bezahlung des gesamten gebuchten Zeitraums.

Ankunft ohne Voranmeldung: Im Falle einer verspäteten Ankunft ohne Benachrichtigung bleibt die Unterkunft bis 12:00 Uhr des Folgetages für den Kunden reserviert.

 

Bungalows

  1. Die Wohneinheiten stehen den Gästen ab 17:00 Uhr zur Verfügung.
  2. Die Unterkünfte müssen am Abreisetag bis 10:00 Uhr geräumt sein (Schlüsselrückgabe an der Rezeption). Bei einer nicht genehmigten Verspätung wird der Preis für einen zusätzlichen Tag berechnet.
  3. Die Wohneinheiten müssen ordentlich und sauber hinterlassen werden. Andernfalls werden die Kosten für die Endreinigung gemäß Preisliste in Rechnung gestellt.

 

Stellplätze

  1. Die Stellplätze stehen ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
  2. Die Stellplätze müssen bis 12:00 Uhr geräumt werden. Bei einer nicht genehmigten Verspätung wird der Preis für einen zusätzlichen Tag berechnet.

 

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